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Nutzung des Schlossgartens

Allgemeines

Der Schlossgarten steht als städtische öffentliche Einrichtung grundsätzlich allen interessierten Nutzern unter den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen u.ä. im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung.

 

Wer kann den Schlossgarten mieten?

Jede natürliche und juristische Person (Verein, Partei, Firma etc.) kann den Schlossgarten mieten. Hierzu müssen die beiliegenden AGB’s anerkannt werden. Mit der Unterschrift auf diesem AGB-Formular wird der Antrag auf die Nutzung gestellt.

AGB’s

Antragsformular

 

Wer ist zuständig?

Vertragsschluss, Anfragen, Sondervereinbarungen:
Herr Andreas Horsche
Tel. 09443/9103-26
Rathausnebengebäude 1. OG
Eingang Edelhardgasse
93326 Abensberg   

Abnahme des Schlossgartens vor und nach der Anmietung, Schlüsselausgabe:
Herr Sebastian Alkofer
Tel. 09443/9103-58
Rathausnebengebäude EG
Eingang Edelhardgasse
93326 Abensberg

 

Wissenswertes:

Der Schlossgarten befindet sich direkt in der Innenstadt (siehe Lageplan) in einem sog. Mischgebiet. Da insbesondere die Lärmbelastung für die umliegenden Anwohner in der Altstadt so gering wie möglich gehalten werden soll, sind die Kriterien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt zu befolgen.

Ausnahmen hiervon können nur bei Veranstaltungen zugelassen werden, die entweder einen bedeutenden kommunalen oder traditionellen Charakter haben. Die Stadt Abensberg behält sich vor, an Veranstaltungen die in den Abendstunden oder in der Nacht stattfinden sollen (nach 20.00 Uhr), besondere Anforderungen zu stellen.

Lärmimmisionsrichtwerte

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