Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von solchen Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (z.B. Wartungsdienste, Firmen, die Großgeräte installieren usw.).
Zusätzlich kommen nur solche Handwerker oder Handwerksbetriebe in Frage, die an Einsatzorten in Abensberg auf ein oder mehrere Fahrzeuge als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien oder aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit zwingend angewiesen sind.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird durch die Firma selbst (das ist das Unternehmen, der Betrieb oder der Auftraggeber) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter. Ein vorbereitetes Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular
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Ansprechpartner:
Herr Sebastian Alkofer
Tel. 09443/9103-58
Rathausnebengebäude (EG), Eingang Edelhardgasse, 93326 Abensberg
Postanschrift: Stadtplatz , 93326 Abensberg
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien
der Gewerbeanmeldung, der Handwerkskarte, oder dem Eintrag aus der Handwerksrolle,
des Kfz-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird.
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der handwerklichen oder vergleichbaren Tätigkeit, soweit diese nicht aus den anderen Unterlagen ersichtlich ist.
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot, im Parkzonenbereich der Innenstadt und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.
Welche Kosten fallen an?
Gebühren ab 01.01.2009
Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:
für den Parkausweis (1 bis 3 Kennzeichen):
10,20 € bei 1 Woche Gültigkeitsdauer
15,00 € bei 3 Monaten Gültigkeitsdauer
30,00 € bei 1 Jahr Gültigkeitsdauer
60,00 € bei 3 Jahren Gültigkeitsdauer
für die Verlängerung des Parkausweises
4,80 € von 1 Woche auf 3 Monate Gültigkeitsdauer
15,00 € von 3 Monaten auf 1 Jahr Gültigkeitsdauer
30,00 € von 1 Jahr auf 3 Jahre Gültigkeitsdauer