Ansprechpartner:
Konrad Ettengruber - Kläranlage Abensberg
Tel: 09443-91891-67
Email: kanal@abensberg.de
Der Kanal
Zu den Aufgaben des Kanalbetrieb und -unterhalts zählen die Überwachung und Wartung aller abwassertechnischen Anlagen.
Dazu gehören die Organisation, die Kontrolle von Kanalreinigungsmaßnahmen und TV - Befahrungen. Weiterhin obliegt dem Kanalbetrieb die Unterhaltung und Überprüfung der Pumpstationen und Regenwasserreinigungsanlagen.
Die private Hausentwässerung, die Anschlussleitung und der öffentliche Kanal sind die Bestandteile eines Gesamtsystems, mit dem Abwasser der Kläranlage zugeführt wird.
Um Entwässerungsprobleme auf den Privatgrundstücken zu vermeiden, müssen schon bei der Planung von Bauvorhaben Vorgaben beachtet werden und dementsprechende Entwässerungspläne zur Genehmigung eingereicht werden.
Grundstücksanschlüsse
Diese Anschlüsse gehören laut Entwässerungssatzung zur öffentlichen Entwässerungsanlage. Die Grundstücksanschlüsse werden von den Stadtwerken hergestellt, erneuert, geändert, unterhalten und gegebenenfalls beseitigt.
Eigentümer, deren Grundstück noch nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist, können die Herstellung eines solchen Anschlusses bei den Stadtwerken beantragen, wobei folgende Regelung zu beachten ist:
Die Kosten der Ersterstellung für den Grundstücksanschluss vom Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze tragen die Stadtwerke. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Anschlusses, der sich auf seinem Privatgrundstück befindet. Das gilt jeweils für einen Grundstücksanschluss. Für jeden weiteren Anschluss oder für jede lage- oder höhenmäßige Änderung hat der Eigentümer die gesamten Herstellungskosten ab Hauptkanal zu übernehmen, es ist eine Sondervereinbahrung mit den Stadtwerken erforderlich.
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Ursache für Rückstau
Rückstau im Kanal entsteht meistens bei Starkregenereignissen, wenn das Kanalnetz aufgrund der Menge nicht sofort das gesamte anfallende Niederschlagswasser ableiten kann. Bei dieser kurzfristigen Überlastung des Kanalnetzes muss damit gerechnet werden, dass die Haus- oder auch Grundstücksentwässerungsanlagen zeitweise unter Rückstau stehen. Verstopfungen oder Ablagerungen im Kanal, Rohrbruch oder der Ausfall eines Pumpwerkes können ebenfalls einen Rückstau verursachen. Bei solchen Kanalüberlastungen steigt das Abwasser bis maximal auf Höhe der Straße (Rückstauebene) an und fließt dann oberflächlich ab. Es liegt in der Verantwortung des Grundstückeigentümers (bzw. Anschlussnehmers), sein Wohneigentum mit dafür geeigneten Rückstausicherungen vor Rückstau zu schützen. Er hat laut städtischer Entwässerungssatzung dafür zu sorgen, dass kein Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation ins Gebäude, insbesondere in den Keller, zurückgelangen kann.
